Wem empfiehlt die STIKO eine RSV-Impfung?
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit August 2024 für alle Personen ab einem Alter von 75 Jahren eine einmalige RSV-Impfung. Zudem wird Personen ab einem Alter von 60 Jahren, die an einer schweren Grunderkrankung leiden oder in einer Einrichtung der Pflege leben, eine einmalige RSV-Impfung empfohlen.
Bei welchen Grunderkrankungen wird die RSV-Impfung von der STIKO empfohlen?
Bei schweren Grunderkrankungen, die mit einem deutlich erhöhten Risiko für schwer verlaufende RSV-Erkrankungen verbunden sind, empfiehlt die STIKO die Impfung bereits ab einem Alter von 60 Jahren.
Zu den Grunderkrankungen gehören zum Beispiel schwere Formen von:
- chronische Erkrankungen der Atemwegsorgane,
- chronische Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen,
- chronische Erkrankungen des Nervensystems,
- bösartige Erkrankungen des blutbildenden Systems,
- Diabetes mellitus (mit Komplikationen),
- schwere angeborene oder erworbene Abwehrschwäche (Immundefizienz).
Leichte bzw. mit Medikamenten gut zu kontrollierte Formen dieser chronischen Erkrankungen gehen nach jetzigem Wissensstand nicht mit einem deutlich erhöhten Risiko für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf einher. In diesen Fällen wird die Impfung nicht generell empfohlen. Daher ist es sinnvoll, mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt darüber zu sprechen.
Warum empfiehlt die STIKO die RSV-Impfung für ältere Erwachsene?
Infektionen mit RSV sind weltweit und auch in Deutschland eine ernst zu nehmende Infektionskrankheit der unteren Atemwege. RSV-Infektionen können unterschiedlich schwer verlaufen. Unter Erwachsenen haben Personen ab einem Alter von 75 Jahren das größte Risiko, aufgrund einer RSV-Infektion schwer zu erkranken, im Krankhaus oder auf der Intensivstation behandelt zu werden oder zu versterben. Außerdem ist auch bei Personen mit schweren Formen bestimmter Grunderkrankungen wie chronischen Herz-Kreislauferkrankungen, chronischen Erkrankungen der Atemwegsorgane, Diabetes mellitus oder Immundefizienz sowie auch für Bewohnende von Einrichtungen der Pflege ab 60 Jahren von einem ähnlich erhöhten Risiko für schwere RSV-Erkrankungen auszugehen.
Ziel der Empfehlung zur RSV-Impfung ist die Verhinderung schwerer RSV-bedingter Atemwegserkrankungen bei Personen ab einem Alter von 75 Jahren sowie bei Personen ab 60 Jahren mit Grunderkrankungen. In Einrichtungen der Pflege sollen durch die Impfung die Ausbreitung von RSV-Infektionen bzw. Ausbrüche verhindert werden.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit