Häufig gestellte Fragen

Die am häufigsten an uns gerichteten Fragen, beantworten wir Ihnen hier in unseren FAQ.

Ü-60- Welche Impfungen sind empfohlen?

Ältere Personen und Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes, Herzschwäche oder Lungenerkrankungen sind für bestimmte Krankheiten besonders gefährdet. Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Instituts empfiehlt, mindestens folgende Impfungen regelmäßig auffrischen zu lassen:

Pneumokokken
Pneumokokken sind Bakterien, die verschiedene Krankheiten wie Lungenentzündungen auslösen, die besonders bei älteren Menschen und Personen mit chronischen Krankheiten schwer verlaufen können. Pneumokokken können aber auch Nasennebenhöhlen-, Mittelohr-, Hirnhautentzündung oder Blutvergiftung verursachen. Allen Personen über 60 Jahren wird die Impfung, in der Regel einmalig, empfohlen.

Influenza (Grippe)
Die echte saisonale Virusgrippe ist für geschwächte Menschen eine sehr schwere Erkrankung und zieht häufig Komplikationen nach sich. Personen über 60 Jahre sowie chronisch Kranke sollten sich jedes Jahr im Frühherbst impfen lassen, um in jeder Grippesaison aufs Neue gut geschützt zu sein.

Corona-Auffrischimpfung
In der Regel in einem Abstand von mindestens zwölf Monaten zur letzten bekannten Berührung mit dem Virus (entweder durch Impfung oder Erkrankung).

Herpes zoster (Gürtelrose)
Die Gürtelrose wird durch das Varizella-Zoster-Virus verursacht. Dieses ruft bei Erstinfektion Windpocken (Varizellen) hervor. Anschließend wandern die Viren von der Haut über die Nervenfasern zu Nervenzellen bestimmter Körperbereiche (Spinalganglien) und verbleiben dort schlummernd. Durch eine Reaktivierung der schlummernden Viren kommt es dann zum Krankheitsbild mit z.B. gürtelförmigem Ausschlag, der Gürtelrose. Die zweimalige Impfung im Abstand von 2-6 Monaten mit dem Totimpfstoff ist für alle Personen ab 60 Jahre als Standardimpfung empfohlen.

Tetanus
Tetanus oder Wundstarrkrampf wird durch Bakterien ausgelöst, die durch kleine mit Erde oder Staub verunreinigte Hautverletzungen in den Körper gelangen können. Der Impfschutz sollte alle 10 Jahre aufgefrischt werden (in Kombination mit Diphtherie und meist auch Pertussis).

Diphtherie
Diphtherie wird ebenfalls durch Bakterien hervorgerufen. Aufgrund der guten Durchimpfungsrate sind Diphtheriefälle bei uns selten geworden. Nichtsdestotrotz kann eine Diphtherie tödlich enden. Der Impfschutz sollte alle 10 Jahre aufgefrischt werden (in Kombination mit Tetanus und meist auch Pertussis).

Pertussis (Keuchhusten)
Auch der Keuchhusten wird durch Bakterien hervorgerufen. Die Krankheit kann besonders Säuglingen und kleinen Kindern und Menschen höheren Alters gefährlich werden. Charakteristisch sind krampfartige Hustenanfälle, sogenannter „Stakkato-Husten“, die in bestimmten Abständen auftreten. Die Kranken husten heftig und stoßweise und scheinen dabei fast zu ersticken. In dieser deutlichen Form äußert sich Keuchhusten vor allem bei Kindern. Bei Erwachsenen und Senioren verläuft die Erkrankung häufig unscheinbarer – und verhindert dadurch, dass sie erkannt und behandelt wird. Ältere Menschen sollten sich durch eine Auffrischimpfung (als 3er Kombination mit Tetanus und Diphtherie) vor einer Erkrankung schützen. Besonders wichtig ist das, wenn Kontakt zu Säuglingen besteht.

Die Kosten für diese von der STIKO empfohlenen Standardimpfungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

(Quelle: https://www.impfen.de/impfwissen/erwachsene/ue-60-diese-impfungen-sind-empfohlen/)

Soll ich mich gegen Corona impfen lassen oder meinen Impfschutz auffrischen lassen?

In ihrer Empfehlung vom 25. Mai 2023 spricht sich die Ständige Impfkommission (STIKO) dafür aus, dass alle Menschen ab 18 Jahren eine Grundimmunisierung und eine erste Auffrischungsimpfung erhalten. Eine Infektion kann eine der Impfungen ersetzen.

Weitere Auffrischungsimpfungen, in der Regel in einem Abstand von mindestens zwölf Monaten zur letzten bekannten Berührung mit dem Virus (entweder durch Impfung oder Erkrankung) sollen diese Personen bekommen:

  • Menschen ab 60,
  • Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen,
  • medizinisches und pflegendes Personal mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten bzw. zu Bewohnerinnen und Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen,
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Immunsupprimierten (Menschen mit geschädigtem körpereigenen Abwehrsystem) und
  • alle ab dem Alter von 6 Monaten mit bestimmten Grundkrankheiten, zum Beispiel Immundefizienz.

Da erfahrungsgemäß in der kalten Jahreszeit die Infektionen zunehmen, ist ein guter Termin für die Impfung der Herbst.

Gesunden Erwachsenen unter 60 und Schwangeren wird derzeit keine weitere Auffrischungsimpfung empfohlen.

Was gilt für Kinder und Jugendliche unter 18?

Die STIKO empfiehlt nun für Kinder und Jugendliche unter 18, die keine Grundkrankheiten haben, in der Regel keine Grundimmunisierung oder Auffrischungsimpfung mehr. Hintergrund sind die inzwischen überwiegend milden Verläufe und die sehr geringe Anzahl von Menschen unter 18, die aufgrund der Corona-Erkrankung ins Krankenhaus müssen.

Für welche Patienten wird eine Grippe-Impfung empfohlen?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Influenza-Impfung

  • für alle Personen ab 60 Jahre
  • für alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon
  • für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten wie z.B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV
  • für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen sowie für
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt Lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen (siehe oben) gefährden können.

Geimpft werden sollten im Rahmen eines erhöhten beruflichen Risikos außerdem

  • Personen mit erhöhter Gefährdung (z.B. medizinisches Personal),
  • Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr,
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können.

Die Influenza-Impfung kann simultan, d.h. gleichzeitig, mit einer COVID-(Auffrisch-)Impfung verabreicht werden. Die Injektion soll jeweils an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen.

(Quelle: RKI)

Was mache ich, wenn die Praxis geschlossen ist?

Außerhalb der Sprechstundenzeiten steht der Notdienst der kassenärztlichen Vereinigung im Warburger Krankenhaus für Sie zur Verfügung. Eine Vorstellung ist dort ohne Voranmeldung möglich.

Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

Mittwoch 13 – 22 Uhr, Freitag 13 – 22 Uhr, Samstag & Sonntag 8-22 Uhr

Hausbesuche außerhalbe der Sprechstundenzeiten sind im Rahmen des Notdienstes unter 116 117 anzufordern.

Bei lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie bitte 112.

Wie funktioniert das E-Rezept?

Wer ein Medikament benötigt, bekommt sein Rezept wie gehabt beim behandelnden Arzt. Das E-Rezept ist mit einem digitalen Schlüssel ausgestattet, ähnlich dem QR-Code. Dieser Rezeptcode ist so etwas wie ein Fingerabdruck: Er ist einzigartig und enthält alle für das Rezept wichtigen Informationen. Dieser Code wird entweder auf eine spezielle Smartphone-App bzw. die elektronische Gesundheitskarte geschickt oder kann ausgedruckt werden. Dieser kann dann bei der Apotheke abgerufen oder vorgelegt werden und sie erhalten ihre Medikamente. Wenn sie ihre elektronische Gesundheitskarte in dem jeweiligen Quartal schon in der Praxis haben einlesen lassen kann auch ein Rezept ausgestellt werden, ohne dass ein Besuch in der Praxis erforderlich ist.

Was ist für die Blutentnahmen wichtig?

Die Blutentnahmen finden täglich zwischen 07.30 und 10.30 Uhr statt. Vor der geplanten Blutentnahme soll ein ärztlicher Kontakt erfolgen, um zu besprechen welche Werte bestimmt werden sollen bzw. welche Werte bei entsprechenden Beschwerden Sinn ergeben. Bei regelmäßigen Blutkontrollen, zum Beispiel im Rahmen von chronischen Erkrankungen oder DMP´s (Diabetes, COPD, koronare Herzkrankheit) ist dies nicht zwangsläufig notwendig.

Man muss nicht für jede Blutabnahme nüchtern sein. Es hängt davon ab, welche Analysen durchgeführt werden sollen. Durch die Nahrungsaufnahme werden insbesondere die Blutzucker- und Cholesterinwerte beeinflusst. Bei einem Blutbild spielt es hingegen keine Rolle, ob sie vorher gegessen haben oder nicht.

Fragen sie im Zweifel vorher ihren Arzt oder bleiben sicherheitshalber bis zur Blutentnahme nüchtern.

Ich habe ein neues Spray verschrieben bekommen- Wie benutze ich es richtig?

Auf der Homepage der deutschen Atemwegsliga e.V.   ( https://www.atemwegsliga.de/)

finden sie zahlreiche Informationen über Lungenerkrankungen und insbesondere auch ausführliche Videos mit Anleitungen zur Benutzung von verschiedenen Sprays (Dosieraerosole, Pulverinhalatoren etc.) . Bei Rückfragen stehen wir ihnen natürlich gerne zur Verfügung.