In ihrer Empfehlung vom 25. Mai 2023 spricht sich die Ständige Impfkommission (STIKO) dafür aus, dass alle Menschen ab 18 Jahren eine Grundimmunisierung und eine erste Auffrischungsimpfung erhalten. Eine Infektion kann eine der Impfungen ersetzen.

Weitere Auffrischungsimpfungen, in der Regel in einem Abstand von mindestens zwölf Monaten zur letzten bekannten Berührung mit dem Virus (entweder durch Impfung oder Erkrankung) sollen diese Personen bekommen:

  • Menschen ab 60,
  • Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen,
  • medizinisches und pflegendes Personal mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten bzw. zu Bewohnerinnen und Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen,
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Immunsupprimierten (Menschen mit geschädigtem körpereigenen Abwehrsystem) und
  • alle ab dem Alter von 6 Monaten mit bestimmten Grundkrankheiten, zum Beispiel Immundefizienz.

Da erfahrungsgemäß in der kalten Jahreszeit die Infektionen zunehmen, ist ein guter Termin für die Impfung der Herbst.

Gesunden Erwachsenen unter 60 und Schwangeren wird derzeit keine weitere Auffrischungsimpfung empfohlen.

Was gilt für Kinder und Jugendliche unter 18?

Die STIKO empfiehlt nun für Kinder und Jugendliche unter 18, die keine Grundkrankheiten haben, in der Regel keine Grundimmunisierung oder Auffrischungsimpfung mehr. Hintergrund sind die inzwischen überwiegend milden Verläufe und die sehr geringe Anzahl von Menschen unter 18, die aufgrund der Corona-Erkrankung ins Krankenhaus müssen.

 

(Quelle: RKI)

 Für welche Patienten wird eine Grippe-Impfung empfohlen ?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Influenza-Impfung

  • für alle Personen ab 60 Jahre
  • für alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon
  • für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten wie z.B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV
  • für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen sowie für
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt Lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen (siehe oben) gefährden können.

 

Geimpft werden sollten im Rahmen eines erhöhten beruflichen Risikos außerdem

  • Personen mit erhöhter Gefährdung (z.B. medizinisches Personal),
  • Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr,
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können.

 

Die Influenza-Impfung kann simultan, d.h. gleichzeitig, mit einer COVID-(Auffrisch-)Impfung verabreicht werden. Die Injektion soll jeweils an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen.

 

(Quelle: RKI)